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Anwartschaft

In den meisten Fällen entsteht der Bedarf an einer privaten Krankenversicherung nicht direlt, sondern erst mit der Zeit. 

Letzten Sommer plötzlich der Bänderriss, die nun immer häufiger auftretenden migräneähnlichen Kopfschmerzen etc. Das kann dazu führen, dass der Eintritt in die Private häufig durch Erschwernisse begleitet wird: es werden zusätzliche Unterlagen angefordert, ein Risikozuschlag oder Leistungsausschluss erfolgt, oder es kommt zu einer vollständigen Ablehnung. In 80% der Fälle kommt es zu diesen Erschwernissen. Jeder vierte Ref. Starter bekommt keine private Krankenversicherung.
Nach subjektiver Wahrnehmung sind Krankheiten oder Verletzungen vergangen und erledigt. Für die Versicherungsgeber sind das jedoch Indikatoren für ein erhöhtes Risiko, sodass sie Fragebögen einsetzen, um die Risikofaktoren und die Wahrscheinlichkeit einer schweren Erkrankung bei einer Person einschätzen zu können.
Da Krankheiten mit dem Alter nicht weniger werden, ist es sinnvoll sich frühzeitig den Gesundheitszustand zu sichern folglich die Bedingungen von heute zu garantieren. Dafür gibt es die Anwarstchaftsversicherung. Damit wird das Recht erworben zu einem späteren Zeitpunkt bei einem Anbieter einen PKV-Tarif zu Konditionen abzuschließen,  die heute festgelegt werden. Dementsprechend wird der Fragebogen heute ausgefüllt und muss nicht noch einmal vor Abschluss der Versicherung bearbeitet werden.


Zudem kann der Versicherungsnehmer selber entscheiden, ob er von diesem Optionsrecht gebrauch macht oder nicht.

KONTAKT:

 

Referendariat NRW -

Versicherungsfragen

Westenhellweg 52

44137 Dortmund 

matthias.stoecker@horbach.de

 

T: 0231 / 999501-38
F: 0231 / 999501-12

M: 01520 / 4474073

 

 

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