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Krankenversicherungsvergleich PKV vs. GKV

Gesetzliche und private Krankenversicherung unterscheiden sich grundsätzlich voneinander. Auch in der Art und Weise, wie Sie im Referendariat gehandhabt werden.

 

Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) basiert auf dem Solidarprinzip. Unabhängig von Alter, Geschlecht und Gesundheitszustand zahlt jeder Versicherte einen gleichen prozentualen Anteil seines Einkommens (ermäßigt 14,9 %; normal 15,5 %) als Versicherungsbeitrag. Bei Pflichtversicherten trägt der Arbeitgeber davon ca. die Hälfte.

Freiwillig Versicherte müssen den gesamten Beitrag aus der eigenen Tasche bezahlen. Familienmitglieder ohne Einkommen sind in der gesetzlichen Krankenversicherung kostenlos mitversichert.
Angestellte Referendare sind pflichtversichert. Beamte auf Widerruf können sich nur freiwillig versichern. Bei einem durchschnittlichen Referendargehalt von 1.100 € bedeutet dies ca. 230 € Beitrag pro Monat. 

 

Die private Krankenversicherung (PKV) basiert auf dem Individualprinzip. Hier ist der zu zahlende Beitrag abhängig von Alter, Geschlecht und Gesundheitszustand. So zahlen Frauen in der Regel einen höheren Tarif als Männer. Jeder privat Versicherte muss Beitrag zahlen (keine kostenlose Mitversicherung von Familienmitgliedern). Darüber hinaus gilt das Kostenerstattungsprinzip: Sie müssen die Rechnung zunächst zahlen und bekommen den Betrag später zurückerstattet.

Einen Teil der Kosten der privaten Krankenversicherung trägt der Dienstherr im Rahmen der sogenannten Beihilfe. Sie trägt einen Teil der Kosten und beträgt in der Regel für

  • Beihilfeberechtigte 50 %,

  • für berücksichtigungsfähige Ehegattinnen, Ehegatten, Lebenspartnerinnen und Lebenspartner 70 % und

  • für berücksichtigungsfähige Kinder 80 %.

Die restlichen Kosten müssen Sie über eine private Krankenversicherung abdecken. Diese bieten spezielle Ausbildungstarife für Beamte auf Widerruf an, die im Durchschnitt bei 50–80 € pro Monat liegen.

Berücksichtigen Sie Ihre individuelle Situation

Welche der beiden Versicherungsarten für Sie die „bessere“ ist, lässt sich pauschal nicht sagen. Aufgrund der Beihilfe, der speziellen Ausbildungstarife und des besseren Leistungsangebots ist die PKV meist die attraktivere und kostengünstigere Lösung. Dennoch kann die GKV in bestimmten Fällen eine Alternative sein.

Die Entscheidung für PKV oder GKV ist immer vom Einzelfall abhängig und kann hier nicht im Detail dargestellt werden. Grundsätzlich lässt sich aber festhalten:

  • Sind Sie jung, ledig und gesund ist die PKV in der Regel die "beste" Lösung. Bei der Entscheidung sollten Sie allerdings mögliche Zukunftsszenarien mit einbeziehen (s. u.). 

  • Bei den meisten Versicherungen gilt der Ausbildungstarif nur bis zum 35. Lebensjahr. Danach müssen Sie den normalen Tarif bezahlen. Sind Sie bei Beginn des Referendariats älter bzw. überschreiten Sie die Altersgrenze während des Referendariats, kann die GKV die günstigere Alternative sein.

  • Haben Sie bereits Familie, muss diese in bestimmten Fällen auch privat versichert werden. Zwar zahlt der Dienstherr auch für Familienmitglieder Beihilfe, dennoch kann auch hier die GKV am Ende günstiger sein. 

  • Auch bei einer Erkrankung kann die GKV eine Alternative sein. Bevor Sie sich bei einer privaten Kasse versichern können, führt diese eine Gesundheitsprüfung durch. Hier kann es passieren, dass Sie ganz abgelehnt werden oder hohe Risikozuschläge zahlen und Leistungsausschlüsse hinnehmen müssen. In der GKV zahlen Sie auch bei Erkrankung den gleichen Beitrag wie Gesunde und haben Anspruch auf alle Leistungen. 

  • Ein weiterer wichtiger Aspekt ist, dass Sie als privat versicherte/r Referendar/in beim Einstieg in den Schuldienst die sogenannte Öffnungsaktion nicht mehr nutzen können (Ausnahme: Sie sind im PKV-Basistarif versichert). Die an dieser Aktion teilnehmenden Versicherungen haben sich verpflichtet:

    - keine Antragsteller aus Risikogründen abzulehnen
    - keine Leistungsausschlüsse vorzunehmen und
    - Risikozuschläge auf maximal 30% zu begrenzen

    Die Öffnungsaktion gilt für Beamtenanfänger, die in den Schuldienst einsteigen. Für Referendare gelten die „normalen“ Aufnahmebedingungen der PKV.

Denken Sie an die Zeit nach dem Referendariat

Bei der Entscheidung für gesetzlich oder privat sollten Sie auch mögliche Zukunftsszenarien im Blick behalten. An dieser Stelle kann natürlich nicht auf alle möglichen Fälle eingegangen werden, aber grundsätzlich gilt:

  • Auch nach dem Referendariat besteht Krankenversicherungspflicht und Sie müssen die Beiträge weiter zahlen. 

  • Werden Sie in den Schuldienst übernommen, müssen Sie ein paar Wochen überbrücken. Hier sollten Sie besonders bei privater Versicherung klären, welche Übergangslösungen Ihnen die Kasse bietet. 

  • Als privat Versicherte/r müssen Sie nun den Normaltarif zu 100 % zahlen, da ein Ausbildungstarif nicht mehr möglich ist und die Beihilfe entfällt. 

  • Waren Sie während des Referendariats privat versichert, ist ein Wechsel in die GKV nur möglich, wenn

    - Sie ein Angestelltenverhältnis aufnehmen, in dem Sie pflichtversichert sind,
    - Sie ALG II beziehen,
    - Ihr Einkommen (dazu zählen z. B. auch Einkünfte aus Vermietungen) 350 € bzw. 400 € aus geringfügiger Beschäftigung nicht übersteigt. Sie können in diesem Fall auch über Ihre/n Ehepartner in der GKV mitversichert werden,
    - Sie während Ihres Studiums gesetzlich versichert waren und sich erneut immatrikulieren (Achtung: Hier gelten bestimmte Grenzen).

Erfüllen Sie diese Bedingungen nicht, z. B. weil Sie direkt nach dem Referendariat in Elternzeit gehen oder eine Honorartätigkeit aufnehmen, müssen Sie weiterhin die dann deutlich höheren PKV-Beiträge zahlen.

Lassen Sie sich beraten

Die oben zusammengefassten Informationen zeigen, dass es bei der Wahl der richtigen Krankenversicherung einiges zu beachten gibt. Natürlich kann hier nicht auf jeden Einzelfall eingegangen werden. Um sicher zu sein, welche Versicherungsart für Sie die beste ist, sollten Sie sich deshalb von einem/r unabhängigen Versicherungsexperten/in beraten lassen.  MK

Informieren Sie sich rechtzeitig über eine Diensthaftpflicht- und Schlüsselversicherung ebenso wie über den Abschluss einer Dienstunfähigkeitsversicherung. Und denken Sie auch jetzt schon an Ihre Zukunft: Die private Altersvorsorge sollte auch für Referendare ein Thema sein.

KONTAKT:

 

Referendariat NRW -

Versicherungsfragen

Westenhellweg 52

44137 Dortmund 

matthias.stoecker@horbach.de

 

T: 0231 / 999501-38
F: 0231 / 999501-12

M: 01520 / 4474073

 

 

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