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Diensthaftpflicht

Eine Diensthaftpflicht schützt den Versichterten vor Missgeschicken im Berufsleben. Die Versicherungssumme ist dabei frei wählbar. Gerade bei Klassenfahrten müssen Lehrer besonders wachsam sein. Sie können jedoch nicht überall sein, obwohl sie gesetzlich dazu verpflichtet sind. Ein kleiner Moment von Unaufmersamkeit kann zur Haftung des Lehrers führen, wenn sich ein Kind verletzt. Ohne Diensthaftpflicht würde die Person persönlich für alle Schäden, die im Rahmen der Amtsausübung entstehen.
Ebenso kann der Verlust des Schlüssels vom Schulgebäude zu erhebelichen Aufwendungen führen.
Aus diesen Gründen sollte auf eine Diensthaftpflichtversicherung nicht verzichtet werden. Denn nicht nur Kinder sollen sich in der Schule sichern fühlen, sondern Sie auch!

KONTAKT:

 

Referendariat NRW -

Versicherungsfragen

Westenhellweg 52

44137 Dortmund 

matthias.stoecker@horbach.de

 

T: 0231 / 999501-38
F: 0231 / 999501-12

M: 01520 / 4474073

 

 

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